Allgemeine Geschäftsbedingungen KEKOA GmbH

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sollen die Grundlage für
eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen KEKOA GmbH (nachfolgend:
KEKOA) mit Sitz in Bern und dessen Kunden schaffen. Die AGB’s sind integraler Bestandteil
jedes Vertrages. Eine Auftragserteilung an KEKOA gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne
ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Abweichende Abmachungen bleiben vorbehalten. Die
von KEKOA zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb in der
Offerte oder dem Auftrag. KEKOA verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft
und verantwortungsbewusst zu erledigen. KEKOA behält sich die jederzeitige Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem
Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten
ohne Wiederspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Sollte eine Bestimmung des mit dem
Kunden abgeschlossenen Vertrages oder der AGB’s nichtig oder rechtsunwirksam werden, so
gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen
sollten in diesem Falle durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmungen so nahe kommt wie
rechtlich möglich (sog. Salvatorische Klausel)

1.Offerten
Offerten von KEKOA werden jeweils sorgfältig und auf Grundlage aller zur Verfügung
stehenden Informationen erstellt. Ohne eine anderslautende Vereinbarung werden Leistungen
nach effektivem Aufwand abgerechnet. Sollte festgestellt werden, dass der Aufwand von
KEKOA die offerierte Leistung überschreitet, wird der Kunde frühestmöglich informiert.
Abweichende Leistungen, welche bei der Auftragserteilung nicht erfasst sind, werden jeweils
zusätzlich in Rechnung gestellt. Wie bspw. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen
oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche
Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand
verrechnet. Offerten von KEKOA sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage lang gültig.

2. Auftragserteilung
KEKOA beginnt den Auftrag nach erhaltener Auftragserteilung. Diese kann mündlich oder
schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass vorliegende AGB gelesen und
vollumfänglich akzeptiert wurden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesen
AGB bedürfen der Schriftform.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden
KEKOA geht davon aus, dass bei von Kunden gelieferten Daten und Dokumente keine Rechte
Dritter verletzt werden und die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des
Fernmeldewesens und des Urheberrechts eingehalten werden. Für allfällige
Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt KEKOA jegliche Verantwortung ab. Die
Kunden sind zudem dafür verantwortlich, dass Daten und Inhalte fehlerfrei und rechtzeitig an
KEKOA geliefert werden. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden
entstehender Mehraufwand wird von KEKOA in Rechnung gestellt.

4. Nutzungsrecht und Urheberrecht
Das einmalige Nutzungsrecht geht erst auf den Kunden über, wenn er das vereinbarte Entgelt
vollständig bezahlt hat. Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und
geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen
Produkts. Ausser es ist in der Offerte eindeutig anders vereinbart/offeriert worden. Für die
weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von KEKOA einzuholen und je nach Vereinbarung
entsprechend zu entschädigen. Bei widerrechtlicher Nutzung durch den Kunden verpflichtet sich
der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 200% der Gesamtkosten des
Auftrags. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Durch die
Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.Alle übrigen
Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht als solches verbleiben bei KEKOA. Dazu zählen
insbesondere das Änderungs und Bearbeitungsrecht, das Recht zur Aufnahme des Werks in
ein Sammelwerk, das Recht auf Urheberbezeichnung. Alle Originalwerke bleiben Eigentum von
KEKOA. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von KEKOA geschaffene
Werke zu verwenden, abzuändern oder zu verkaufen. Sämtliche von KEKOA geschaffenen
Werke und Ideen materieller oder immaterieller Art sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von
KEKOA. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche
Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei KEKOA. Der Kunde ist nicht
berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

5. Externe Leistungen
Für die Leistungen von Dritten in den Bereichen Druck, Produktion, Programmierung u.ä.
arbeitet KEKOA mit projektspezifisch ausgewählten SpezialistInnen zusammen. KEKOA ist
berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf
Rechnung des Kunden zu bestellen. KEKOA haftet nicht für qualitative Mängel bei Leistungen
von Dritten und ebenso wenig für daraus entstehende Schäden. Für Forderungen Dritter, die
dem Kunden in Rechnung gestellt werden, haftet KEKOA nicht. Der Kunde erklärt hiermit sein
Einverständnis, dass KEKOA Informationen über ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm
beigezogenen Dritten, namentlich Daten über Netzanschluss, Kontaktperson des Kunden usw.
an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung und deren
Koordination durch KEKOA notwendig wird.

6. Produktion
Der Kunde ist verpflichtet, die vor der Produktion zugestellten Kontrolldokumente auf Mängel zu
überprüfen. Die Produktionsfreigabe ist schriftlich zu erteilen (Gut zum Druck, Druck-PDF, Gut
zur Ausführung). Mit der Erteilung der Produktionsfreigabe erlischt die Haftung von KEKOA für
etwaige Mängel, die bis zur Prüfung aufgetreten sind oder erkennbar waren. Für Mängel,
welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt KEKOA keine Haftung.

7. Termineinhaltung
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen
Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei KEKOA eintreffen und der Kunde die
vereinbarten Termine einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte
Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des
ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann KEKOA keine Haftung
übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche KEKOA kein Verschulden
trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt),
berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder KEKOA wegen entstandenen
Schadens verantwortlich zu machen.

8. Belegexemplare, Namensnennung
Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich untersagt, ist KEKOA befugt, den Kunden sowie die
erbrachten Leistungen unter Namensnennung auf ihrem Internetauftritt, sonstigem
Werbematerial usw. als Referenz zu kommunizieren. KEKOA stehen bis zu fünf Exemplare der
gestalteten Produkte zu. KEKOA behält sich das Recht vor, diese Belege als
Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

9. Reklamationen
Die von KEKOA erstellten oder in Auftrag gegebener Produkte sind bei Lieferung umgehend zu
prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der
Produkte zu erfolgen.

10. Haftung
Die Haftung der Agentur/von KEKOA für eigenes Handeln sowie für von KEKOA zur
Vertragserfüllung eingesetzte Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

11. Zahlungsbedingungen
KEKOA ist grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des offerierten
Betrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Fehlt ein Fälligkeitsdatum, sind durch KEKOA
gestellte Rechnungen innert 30 Tagen ab Datum der Rechnung zu begleichen. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins,
laufend ab Rechnungsdatum, geltend gemacht werden. Wird ein erteilter und begonnener
Auftrag reduziert oder annulliert, hat KEKOA einen Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem
Zeitpunkt geleisteten Arbeit, Auslagen und Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder
Annullierung entstehenden Schäden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat
KEKOA Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus har der Kunde die
entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

12. Offene Daten
KEKOA liefert keine offenen Daten an Kunden. Werden diese vom Kunden verlangt, werden die
Rechte an den Daten gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Für die Weiterverarbeitung der Daten und deren
Funktion obliegt die Verantwortung beim Kunden. Werden die Daten weiterverarbeitet und genutzt, darf KEKOA
nicht mehr mit der entstandenen Arbeit in Verbindung gebracht werden.

13. Archivierung
KEKOA ist ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages von der Aufbewahrungspflicht der
erstellten Daten befreit. KEKOA ist nicht verpflichtet, Originale oder offene Daten an den
Kunden herauszugeben. Deren Freigabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat
KEKOA dem Kunden Originale oder offene Daten zur Verfügung gestellt, (Siehe separate Regelung 12. Offene Daten)
dürfen diese nur mit der schriftlichen Zustimmung durch KEKOA geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

 

14. Ideen und Verwendung
Von KEKOA präsentierte und entwickelte Designs und Ideen dürfen nicht ohne Einwilligung und Absprache weiterverwendet werden.

 

15. Datenschutz
KEKOA behandelt die Kundendaten nach Massgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.

16. Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht mit Gerichtsstand Bern-Mittelland.

Bern, Dezember 2021